Zuerst die gute Nachricht:
Das LG München hat geurteilt, das Rechteinhaber nur aufgrund der IP-Adresse und Zeit kein Recht erhalten die Persönlichen Daten dieses Internet-Nutzers zu bekommen.
Wie es in den Kommentaren auf Golem jemand sagt: "Das wirkt ja fast so, als ob die Gerichte jetzt auf einmal mit gesundem Menschenverstand entscheiden würden.".
Dabei hat das Urteil für mich aber noch so ein Geschmäckle - es ist nämlich so, das der Kläger der Inhalteindustrie ein Porno-Vertreiber war.
Da stellen sich mir mehrere Fragen
- Warum ausgerechnet ein Porno-Anbieter? Trauen sich die Herren Richter nicht an die Musik-/Filmindustrie heran und wollten sich nicht von denen das Leben / die Karriere versauen lassen?
- Hat da vielleicht jemand zu wenig geschmiert?
- Hat der Porno-Anbieter sich vielleicht besonders doof angestellt? Immerhin ist teil der Urteilsbegründung explizit, das der Rechteinhaber offenbar kein Interesse daran habe der Urheberrechtsverletzung nachzugehen, sondern den Betroffenen lediglich abmahnen wollte.
Unklarheiten über unklarheiten.
Ich persönlich vermute ja das er sich tatsächlich einfach zu doof angestellt hat und in der Klage direkt geschrieben hat, das er ja schließlich die Leute abmahnen wolle und das Gericht das zum Anlass genommen hat das zu sagen was sie schon lange mal sagen wollten, aber aufgrund geschickterer Formulierung der Klagen seitens der Musikindustrie nie sagen konnten.
Tja, find ich gut.